SE-R-011
Für schwedische Lieferanten, die das schwedische Bankgiro oder Plusgiro verwenden, ist die richtige Art und Weise, dies anzugeben, die Verwendung von Code 30 für Zahlungsmittel und FinancialInstitutionBranch ID mit dem Code SE:BANKGIRO oder SE:PLUSGIRO
WarnungUBLCII
Offizieller Regeltext
For Swedish suppliers using Swedish Bankgiro or Plusgiro, the proper way to indicate this is to use Code 30 for PaymentMeans and FinancialInstitutionBranch ID with code SE:BANKGIRO or SE:PLUSGIRO
Regelwerk
- Peppol BIS Billing 3.0 (UBL) (v3.0.20)
- Peppol BIS Billing 3.0 (CII) (v3.0.20)
Verwandte Regeln
- SE-R-008 Für schwedische Lieferanten, die Bankgiro nutzen, muss die Konto-ID numerisch sein
- SE-R-009 Bei schwedischen Lieferanten, die Bankgiro nutzen, muss die Konto-ID aus 7–8 Zeichen…
- SE-R-010 Für schwedische Lieferanten, die Plusgiro nutzen, muss die Konto-ID aus 2–8 Zeichen…
- SE-R-012 Bei inländischen Transaktionen zwischen schwedischen Handelspartnern sollte die…
- SE-R-013 Die letzte Ziffer einer schwedischen Organisationsnummer muss gemäß dem Luhn-Algorithmus…
Tritt dieser Fehler in Ihrer Rechnung auf?
Rechnung hier ablegen und alle Verstöße mit Fundstelle sehen — kostenlos, ohne Anmeldung.
- In der EU gehostet
- DSGVO-konform
- Keine Speicherung
- Kein KI-Einsatz
- Keine Cookies, kein Tracking
- Amtliche EN-16931-Regelwerke
- Immer aktuelle amtliche Regelwerke
Amtliche Regelwerke auf aktuellem Stand: EN 16931 1.3.17 · Peppol BIS 3.0.20 · XRechnung 3.0.2 (KoSIT 2.6.0) — zuletzt gegen die Quellen geprüft am 12.10.2026.